Seit dieser
Zeit wird die TM-Bewegung und das von ihr wiederbelebte uralte
Yogische Wissen (»In der Gegenwart von Yoga verschwinden
Feindschaft und Konflikte!« Patanjali, Yôga Sutras,
2.35), dessen verbreitete Nutzung für die menschliche Gesellschaft
so unendlich wichtig wäre, von Kirchen, Behörden und
Medien in Deutschland auf den stereotypen Satz reduziert, dass
»das Bundes-verwaltungsgericht der Bundesregierung gestattet
hätte, vor der TM-Organisation zu warnen, weil TM zu psychischen
Schäden führen könne«, und das trotz der
diesem Verdikt eindeutig entgegenstehenden Bekundungen der maßgeblichen
medi-zinischen Fachgutachter!!!
Aber das
wirklich Schlimme an dem Vorgehen gegen TM: Die Anti-TM-Allianz
hat in ihrem Unwissen und ihrem apologetischen Fanatismus den
Menschen der Bundesrepublik Deutschland unendlichen Schaden
zugefügt Das Treiben der TM-Gegner und das Versagen der
deutschen Gerichte haben z.B. mittelbar zu zahllosen vermeidbaren
Todesfällen geführt. Diese zunächst unglaublich
klingende Behauptung lässt sich leicht belegen: Vor den
öffentlichen Diffamierungen der TM in Deutschland erlernten
hier pro Monat ca. 1000 Bürger die TM. Nach dem Beginn
der von den Kirchen, der sensationslüsternen Presse und
dem Bundesfamilien-ministerium inszenierten Sektenhatz gegen
TM gingen die Einführungszahlen auf fast Null zurück
und haben sich später kaum wieder erholt. Andererseits
ergibt sich aus dem Zahlenmaterial einer großem amerikanischen
Versicherung, dass TM-Ausübende u.a. zu 55% weniger an
Krebs und zu 87 % weniger an Herz-krankheiten leiden. (siehe
Orme-Johnson, »Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung
und das Programm der Transzendentalen Meditation.«
Sonderdruck aus PSYCHO-SOMATIK MEDICINE, Vol. 49, No. 4, 1987).
Auf diese Weise lässt sich leicht errechnen, wie viel menschliches
Leid, wie viele schwere Krankheiten und wie viele vermeidbare
Todesfälle in den vergangenen fast 30 Jahren seit 1974
- als die unbe-rechtigten Angriffe gegen TM begannen –
ohne dieses Kesseltreiben der Anti-TM-Allianz gegen TM nicht
eingetreten wären.
Das Vorgehen
der TM-Gegner erfüllt außerdem den Tatbestand der
Volksver-hetzung gem.
§ 130 StGB, der als Reaktion auf antisemitische und
nazistische Vorfälle im Jahre 1960 seine heutige Fassung
erhalten hat (Schönke-Schröder, Kommentar zum StGB,
Anm. 1 zu § 130). Denn zahlreiche Vorfälle in den
vergang-enen 30 Jahren beweisen, dass die öffentliche Diffamierung
der Transzendentalen Meditation als sog. Jugendsekte/Jugendreligion/Psychogruppe
(diese Begriffe wer-den jeweils synonym verwendet) nicht nur
geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
(vgl. dieses Tatbestandsmerkmal in § 130 StGB - Volksverhetzung
- und in § 166 StGB - Beschimpfung einer Weltanschauungsgemeinschaft),
sondern dass das Verhalten der TM-Gegner den öffentlichen
Frieden im Sinne dieser Bestimm-ungen tatsächlich gestört
hat (vgl. im einzelnen Antragsschrift, Seite 17 ff.; siehe auch
die weiterführenden Informationen zum üblen Treiben
der Anti-Sekten-Mafia bei Prof. Dr. Martin Kriele: »Die
faschistoiden Züge der Sektenjagd«, sowie: »Die
Sektenlüge«)
Gegen diese
ungeheuerlichen rechts- und verfassungswidrigen Entgleisungen
in Deutschland, ausgerechnet auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes,
das zweifellos eine der modernsten und fortschrittlichsten Verfassungen
auf der Welt ist, habe ich viele Jahre meines Lebens gekämpft
und dafür große Teile meiner Freizeit und meiner
Energie investiert.
Kein
»Missbrauch des Tagebuchs einer Toten«
Der eingangs erwähnte angebliche »Missbrauch des
Tagebuchs einer Toten« ist ein Schulbeispiel für
das Vorgehen der TM-Gegner: Erst »missbrauchen«
sie (hier passt die Formulierung wirklich!) den Selbstmord der
unglücklichen Sonja D., um ihn wahrheitswidrig der TM-Bewegung
in die Schuhe zu schieben und in dem vom WDR 3 gesendeten Film
»Die sanften Seelenfänger« für einen Rundumschlag
gegen die TM-Bewegung auszunutzen. Und als die TM-Juristenvereinigung
dieses üble Spiel aufdeckt, versucht der AGPF e.V., den
maßgeblichen Vorstands-mitgliedern dieses Vereins mit
haltlosen Beschuldigungen am Zeug zu flicken.
Der Vorstand
des TM-Juristenvereins, also in erster Linie Frau Osterhagen-Zalles,
TM-Lehrerin und damals Vorsitzende Richterin am LG Köln,
sowie ich haben daraufhin den Fall des Selbstmordes von Sonja
D. sorgfältig recherchiert und diesen Film als ein weiteres,
besonders perfides Machwerk der TM-Gegnerschaft entlarvt. Die
Einzelheiten ergeben sich aus den von uns verfassten Texten
»Richtig-stellung
zu dem Film ›Die sanften Seelenfänger‹«
sowie »Das
Leben und der Tod von Sonja D.« Frau Osterhagen-Zalles,
Frau Dr. Karin Pirc, ärztliche Leiterin der ayurvedischen
Klinik in Bad Ems, und ich waren dann beim Intendanten des WDR,
Herrn Fritz Pleitgen, und haben uns bei ihm persönlich
über diesen Film beschwert, woraufhin er aus dem Programm
genommen wurde.
Wir, die
»TM-Juristen«, haben das Tagebuch von Sonja D. nie
in der Hand gehabt. Vielmehr hat uns Franz Holl, ein –
inzwischen verstorbener – Arzt, den Sonja D. vor ihrem
Tod gebeten hatte, sich um das Kind zu kümmern, wenn »ihr
etwas zustoße«, und der deshalb von der ganzen Angelegenheit
und von den Anwürfen in dem Film besonders betroffen war,
insgesamt fünf Seiten des Tagebuchs, das sich in seinem
Besitz befand, zugefaxt. Da sich daraus in aller Deutlichkeit
die Halt-losigkeit der im Zusammenhang mit dem Selbstmord des
Mädchens gegen TM erhobenen Vorwürfe ergab, haben
wir uns nach reiflicher Überlegung entschlossen, bestimmte
Zitate aus diesen Seiten zur Verteidigung gegen diesen ver-leumderischen
Film einzusetzen, wenngleich das Tagebuch von Sonja D. ur-sprünglich
natürlich nicht für diesen Zweck bestimmt war. Aber
zum einen schien uns diese Verwendung auch im Sinn der Toten
zu sein, die sich sicherlich massiv dagegen verwahrt hätte,
dass ihr unglückliches Schicksal von den TM-Gegnern zur
weiteren Diffamierung der TM-Organisation missbraucht wurde.
Außerdem haben wir das Tagebuch ja nicht veröffentlicht,
sondern nur einige der darin enthaltenen Stellen für den
Text »Das
Leben und der Tod von Sonja D.« verwendet, den dann
auch nur wenige Behörden erhalten haben. Von »Missbrauch«
des Tagebuchs kann also wirklich keine Rede sein.
Das
Ende meiner Tätigkeit für TM
1996, als gegen mich, und zwar vor allem auch wegen meines Einsatzes
für TM, ein – völlig unbegründetes –
Verfahren auf Entfernung aus dem Richterdienst begann, habe
ich den Kampf für die TM-Bewegung – nach immerhin
18 Jahren – aufgegeben und mich aus dieser Arbeit zurückgezogen.
Die Darstellung von Details der gegen mich erhobenen –
abwegigen – Disziplinarvorwürfe würde zu weit
führen, aber ich versichere, dass es für eine solche
Maßnahme keinen Grund gab. Ein ehemaliger Richterkollege
aus meinem Senat beim OVG Koblenz, der die Akten kennt, bezeichnete
die Art und Weise des Vorgehens gegen mich als, so wörtlich
»haarsträubend«. Wenn er’s nicht selbst
miterlebt hätte, würde er’s nicht glauben.
Über
meine in dieser Sache seit Anfang Januar 2002 anhängige
Verfassungs-beschwerde hat das Bundesverfassungsgericht noch
nicht entschieden, sondern verschiedene Stellungnahmen eingeholt
(Stand August 2004).
Ich hatte
in den letzten sechs Jahren also genug mit meiner eigenen Rehabilitation
zu tun und wirklich keine Nerven mehr für die der TM. Außerdem
hatte ich nach immerhin 18 Jahren des Einsatzes für TM
vom Kampf gegen die kirchlich-staatliche »Anti-TM-Allianz«,
und natürlich auch von den immer wieder erlittenen Niederlagen
und Fehlentscheidungen deutscher Gerichte in Sachen TM, ehrlich
gesagt, schlicht und ergreifend einfach die Nase voll!!!
Allerdings,
etwas ist aufgrund meiner einschlägigen Erfahrungen mit
deutschen Richtern, und zwar sowohl in Sachen TM als auch in
meiner eigenen Disziplinar-angelegenheit, leider auf der Strecke
geblieben, und das sind meine Illusionen über diesen deutschen
Rechtsstaat.
Nunmehr (Dezember 2004) hat das Bundesverfassungsgericht
endlich entschieden. Ich habe vollumfänglich
gewonnen und bin jetzt wieder Richter am Ober-verwaltungsgericht!!!
Das BVerfG hat die Urteile des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts
Koblenz aufgehoben und diesen Gerichten mit deutlichen Worten
eine Verletzung der Grundsätze eines fairen Verfahrens
und des Schuldprinzips vorgehalten. Ehrlich gesagt, habe ich
vor Freude geheult wie ein kleines Kind. So ein Sieg nach acht
Jahren Kampf gegen Unrecht, Verleumdung und wirtschaftliche
Not, das war schon eine ungeheure Erleichterung.