Gegendarstellung von Dr. jur. Christoph Reusch zu mich betreffende Behauptungen und Formulierungen des Anti-Sekten-Vereins AGPF e.V.
 
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Besonders hervorzuheben ist der Umstand, dass die TM-Organisation den eigen-tlichen Rehabilitationsprozess vor dem OVG Münster gewonnen hat. Ob von TM Gefahren oder Schäden im Sinne der »Jugendsekten-Vorwürfe« drohen, ist nämlich ausschließlich eine Tatsachenfrage. Für ihre Beantwortung war also nicht das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht, sondern allein das OVG Münster als letzte Tatsachen-Instanz zuständig. An die tatsächliche Feststellung des OVG Münster, es sei nicht nachgewiesen, dass von TM derartige Gefahren ausgehen, war das BVerwG gebunden. Statt dessen bejahte dieses Gericht – ohne ent-sprechenden medizinischen Sachverstand – diese Frage entgegen den vom OVG Münster dazu in einer zweitägigen Beweisaufnahme angehörten psychiatrischen Fachgutachtern (vgl. dazu Die Stellungnahmen der beiden gerichtlichen Gutachter Prof. Dr. Scharffetter und Prof. Dr. Klosinski zum TM-Urteil des BVerwG’s).

Seit dieser Zeit wird die TM-Bewegung und das von ihr wiederbelebte uralte Yogische Wissen (»In der Gegenwart von Yoga verschwinden Feindschaft und Konflikte!« Patanjali, Yôga Sutras, 2.35), dessen verbreitete Nutzung für die menschliche Gesellschaft so unendlich wichtig wäre, von Kirchen, Behörden und Medien in Deutschland auf den stereotypen Satz reduziert, dass »das Bundes-verwaltungsgericht der Bundesregierung gestattet hätte, vor der TM-Organisation zu warnen, weil TM zu psychischen Schäden führen könne«, und das trotz der diesem Verdikt eindeutig entgegenstehenden Bekundungen der maßgeblichen medi-zinischen Fachgutachter!!!

Aber das wirklich Schlimme an dem Vorgehen gegen TM: Die Anti-TM-Allianz hat in ihrem Unwissen und ihrem apologetischen Fanatismus den Menschen der Bundesrepublik Deutschland unendlichen Schaden zugefügt Das Treiben der TM-Gegner und das Versagen der deutschen Gerichte haben z.B. mittelbar zu zahllosen vermeidbaren Todesfällen geführt. Diese zunächst unglaublich klingende Behauptung lässt sich leicht belegen: Vor den öffentlichen Diffamierungen der TM in Deutschland erlernten hier pro Monat ca. 1000 Bürger die TM. Nach dem Beginn der von den Kirchen, der sensationslüsternen Presse und dem Bundesfamilien-ministerium inszenierten Sektenhatz gegen TM gingen die Einführungszahlen auf fast Null zurück und haben sich später kaum wieder erholt. Andererseits ergibt sich aus dem Zahlenmaterial einer großem amerikanischen Versicherung, dass TM-Ausübende u.a. zu 55% weniger an Krebs und zu 87 % weniger an Herz-krankheiten leiden. (siehe Orme-Johnson, »Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung und das Programm der Transzendentalen Meditation.« Sonderdruck aus PSYCHO-SOMATIK MEDICINE, Vol. 49, No. 4, 1987). Auf diese Weise lässt sich leicht errechnen, wie viel menschliches Leid, wie viele schwere Krankheiten und wie viele vermeidbare Todesfälle in den vergangenen fast 30 Jahren seit 1974 - als die unbe-rechtigten Angriffe gegen TM begannen – ohne dieses Kesseltreiben der Anti-TM-Allianz gegen TM nicht eingetreten wären.

Das Vorgehen der TM-Gegner erfüllt außerdem den Tatbestand der Volksver-hetzung gem. § 130 StGB, der als Reaktion auf antisemitische und nazistische Vorfälle im Jahre 1960 seine heutige Fassung erhalten hat (Schönke-Schröder, Kommentar zum StGB, Anm. 1 zu § 130). Denn zahlreiche Vorfälle in den vergang-enen 30 Jahren beweisen, dass die öffentliche Diffamierung der Transzendentalen Meditation als sog. Jugendsekte/Jugendreligion/Psychogruppe (diese Begriffe wer-den jeweils synonym verwendet) nicht nur geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, (vgl. dieses Tatbestandsmerkmal in § 130 StGB - Volksverhetzung - und in § 166 StGB - Beschimpfung einer Weltanschauungsgemeinschaft), sondern dass das Verhalten der TM-Gegner den öffentlichen Frieden im Sinne dieser Bestimm-ungen tatsächlich gestört hat (vgl. im einzelnen Antragsschrift, Seite 17 ff.; siehe auch die weiterführenden Informationen zum üblen Treiben der Anti-Sekten-Mafia bei Prof. Dr. Martin Kriele: »Die faschistoiden Züge der Sektenjagd«, sowie: »Die Sektenlüge«)

Gegen diese ungeheuerlichen rechts- und verfassungswidrigen Entgleisungen in Deutschland, ausgerechnet auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes, das zweifellos eine der modernsten und fortschrittlichsten Verfassungen auf der Welt ist, habe ich viele Jahre meines Lebens gekämpft und dafür große Teile meiner Freizeit und meiner Energie investiert.

Kein »Missbrauch des Tagebuchs einer Toten«
Der eingangs erwähnte angebliche »Missbrauch des Tagebuchs einer Toten« ist ein Schulbeispiel für das Vorgehen der TM-Gegner: Erst »missbrauchen« sie (hier passt die Formulierung wirklich!) den Selbstmord der unglücklichen Sonja D., um ihn wahrheitswidrig der TM-Bewegung in die Schuhe zu schieben und in dem vom WDR 3 gesendeten Film »Die sanften Seelenfänger« für einen Rundumschlag gegen die TM-Bewegung auszunutzen. Und als die TM-Juristenvereinigung dieses üble Spiel aufdeckt, versucht der AGPF e.V., den maßgeblichen Vorstands-mitgliedern dieses Vereins mit haltlosen Beschuldigungen am Zeug zu flicken.

Der Vorstand des TM-Juristenvereins, also in erster Linie Frau Osterhagen-Zalles, TM-Lehrerin und damals Vorsitzende Richterin am LG Köln, sowie ich haben daraufhin den Fall des Selbstmordes von Sonja D. sorgfältig recherchiert und diesen Film als ein weiteres, besonders perfides Machwerk der TM-Gegnerschaft entlarvt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den von uns verfassten Texten »Richtig-stellung zu dem Film ›Die sanften Seelenfänger‹« sowie »Das Leben und der Tod von Sonja D.« Frau Osterhagen-Zalles, Frau Dr. Karin Pirc, ärztliche Leiterin der ayurvedischen Klinik in Bad Ems, und ich waren dann beim Intendanten des WDR, Herrn Fritz Pleitgen, und haben uns bei ihm persönlich über diesen Film beschwert, woraufhin er aus dem Programm genommen wurde.

Wir, die »TM-Juristen«, haben das Tagebuch von Sonja D. nie in der Hand gehabt. Vielmehr hat uns Franz Holl, ein – inzwischen verstorbener – Arzt, den Sonja D. vor ihrem Tod gebeten hatte, sich um das Kind zu kümmern, wenn »ihr etwas zustoße«, und der deshalb von der ganzen Angelegenheit und von den Anwürfen in dem Film besonders betroffen war, insgesamt fünf Seiten des Tagebuchs, das sich in seinem Besitz befand, zugefaxt. Da sich daraus in aller Deutlichkeit die Halt-losigkeit der im Zusammenhang mit dem Selbstmord des Mädchens gegen TM erhobenen Vorwürfe ergab, haben wir uns nach reiflicher Überlegung entschlossen, bestimmte Zitate aus diesen Seiten zur Verteidigung gegen diesen ver-leumderischen Film einzusetzen, wenngleich das Tagebuch von Sonja D. ur-sprünglich natürlich nicht für diesen Zweck bestimmt war. Aber zum einen schien uns diese Verwendung auch im Sinn der Toten zu sein, die sich sicherlich massiv dagegen verwahrt hätte, dass ihr unglückliches Schicksal von den TM-Gegnern zur weiteren Diffamierung der TM-Organisation missbraucht wurde. Außerdem haben wir das Tagebuch ja nicht veröffentlicht, sondern nur einige der darin enthaltenen Stellen für den Text »Das Leben und der Tod von Sonja D.« verwendet, den dann auch nur wenige Behörden erhalten haben. Von »Missbrauch« des Tagebuchs kann also wirklich keine Rede sein.

Das Ende meiner Tätigkeit für TM
1996, als gegen mich, und zwar vor allem auch wegen meines Einsatzes für TM, ein – völlig unbegründetes – Verfahren auf Entfernung aus dem Richterdienst begann, habe ich den Kampf für die TM-Bewegung – nach immerhin 18 Jahren – aufgegeben und mich aus dieser Arbeit zurückgezogen. Die Darstellung von Details der gegen mich erhobenen – abwegigen – Disziplinarvorwürfe würde zu weit führen, aber ich versichere, dass es für eine solche Maßnahme keinen Grund gab. Ein ehemaliger Richterkollege aus meinem Senat beim OVG Koblenz, der die Akten kennt, bezeichnete die Art und Weise des Vorgehens gegen mich als, so wörtlich »haarsträubend«. Wenn er’s nicht selbst miterlebt hätte, würde er’s nicht glauben.

Über meine in dieser Sache seit Anfang Januar 2002 anhängige Verfassungs-beschwerde hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, sondern verschiedene Stellungnahmen eingeholt (Stand August 2004).

Ich hatte in den letzten sechs Jahren also genug mit meiner eigenen Rehabilitation zu tun und wirklich keine Nerven mehr für die der TM. Außerdem hatte ich nach immerhin 18 Jahren des Einsatzes für TM vom Kampf gegen die kirchlich-staatliche »Anti-TM-Allianz«, und natürlich auch von den immer wieder erlittenen Niederlagen und Fehlentscheidungen deutscher Gerichte in Sachen TM, ehrlich gesagt, schlicht und ergreifend einfach die Nase voll!!!

Allerdings, etwas ist aufgrund meiner einschlägigen Erfahrungen mit deutschen Richtern, und zwar sowohl in Sachen TM als auch in meiner eigenen Disziplinar-angelegenheit, leider auf der Strecke geblieben, und das sind meine Illusionen über diesen deutschen Rechtsstaat.

Nunmehr (Dezember 2004) hat das Bundesverfassungsgericht endlich entschieden. Ich habe vollumfänglich gewonnen und bin jetzt wieder Richter am Ober-verwaltungsgericht!!! Das BVerfG hat die Urteile des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Koblenz aufgehoben und diesen Gerichten mit deutlichen Worten eine Verletzung der Grundsätze eines fairen Verfahrens und des Schuldprinzips vorgehalten. Ehrlich gesagt, habe ich vor Freude geheult wie ein kleines Kind. So ein Sieg nach acht Jahren Kampf gegen Unrecht, Verleumdung und wirtschaftliche Not, das war schon eine ungeheure Erleichterung.

Zusatz betreffend die Beendigung des Disziplinarverfahrens
Mittlerweile ist das durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - wegen einer Verletzung des Rechts auf ein faires disziplinargerichtliches Verfahren an den Dienstgerichtshof für Richter bei dem OLG Koblenz zurückverwiesene Disziplinarverfahren aufgrund übereinstimmender Prozesserklärungen der Beteiligten durch Beschluss dieses Gerichts vom 14. Juli 2005 – DGH 1/05 – eingestellt worden. Die gesamten Verfahrenskosten wurden im ausdrücklich erklärten Einvernehmen des Justizministeriums Rheinland-Pfalz dem Land auferlegt. Als Ergebnis des Verfahrens könne, so das Ministerium in einem Schreiben an den Dienstgerichtshof vom 30. Juni 2005, »nicht mehr der Vorwurf erhoben werden, der Richter habe ein Dienstvergehen begangen«.

Hier hat nun wirklich definitiv schließlich der Rechtsstaat gesiegt, aber nach was für einem Kampf von über sieben Jahren!!! Ich zitiere dazu aus meinem Schreiben vom 10. Mai 2002 an das Bundesverfassungsgericht:

»Diese Jahre waren die Hölle für mich. Ich wünsche das, was ich an Schrecken, Frust, Verzweiflung, ohnmächtigem Zorn, Enttäu-schungen, Existenzängsten, Bauchschmerzen, Herzproblemen, Schlaflosigkeit, Depressionen usw. mitgemacht habe, wirklich nicht meinem schlimmsten Feind«.
Allerdings, umso süßer ist nun der Sieg!


Im September 2005

gez. Dr. jur. Christoph Reusch
Kontakt: e-mail@christophreusch.de
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